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Kooperationen mit Vereinen

Die Verordnung eines Rehabilitationssportrezeptes nach §44 SGB V belastet Ihr Heilmittelbudget nicht und stellt für Ihre Patienten ein wichtiger Bestandteil auf dem Weg zur Genesung dar. Rehasport kann nur in eingetragenen, gemeinnützigen Vereinen durchgeführt werden, die dann wiederum mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Auf dem Weg zur neuen Positionierung Ihrer Praxis kann Ihnen eine Kooperation mit regionalen Rehasportvereinen Ihr Standing als Kompetenzträger zum Thema Gesundheit untermauern.

Schauen Sie sich dazu auch gerne unser Produkt „Vereinsberatung“ an.

Interessiert? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.