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Prävention §20

Gemäß § 20 SGB V zählen die Bereitstellung von Angeboten zur Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung zu den Aufgaben der Krankenkassen.
Seit dem Gesundheitsfond schauen die Kassen sehr genau, wohin sie investieren. Die Umsetzung der Prävention nach §20 befindet sich im Umbruch.
Umso wichtiger ist es, ein Kurskonzept anzubieten, das die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt und einer Prüfung durch die Krankenkassen standhält. Wir helfen Ihnen dabei, die zum Teil komplexen Kriterien der Krankenkassen umzusetzen.

Dabei bieten wir Ihnen rund um das Thema „Prävention nach §20“ die folgenden Leistungen an:

  • Präventionskurs (S) check: Wir bewerten Ihre bestehenden Kurse hinsichtlich der Kriterien der Krankenkassen und geben Ihnen wichtige Handlungsempfehlungen.
  • Zertifizierung Ihrer Konzepte: Wir nehmen Ihnen die Bürokratie mit den Krankenkassen auf dem Weg der Zertifizierung Ihres Kurses ab.
  • „preventiv-Kurskonzepte“: Wir implementieren unsere bei den deutschen gesetzlichen Krankenkassen anerkannten Präventionskurskonzepte in Ihre Einrichtung. „preventiv-Konzepte“ sind nicht nur Präventionskurse, sondern werden als erfolgreiche Marketing- und Verkaufstools eingesetzt.
  • Individuelle Konzepterstellung: Sie möchten einen Präventionskurs zu einem bestimmten Thema anbieten? Wir übernehmen die konzeptionelle Ausarbeitung und die gesamte Zertifizierung für Sie.


Interessiert? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.