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Rehasport

Der Rehasport nach §44 SGB IX ist fester Bestandteil eines ganzheitlichen Konzeptes für den erfolgreichen Betrieb der Therapie und Rehabilitationsbereiche. Dabei gibt es eine Besonderheit, die bei der Planung eine wichtige Rolle spielt. Rehasport kann nur in Vereinen mit entsprechenden Abteilungen von qualifizierten Kursleitern durchgeführt werden. Aufgrund zahlreicher Projekte greifen wir auf ein breites Netzwerk aus Vereinen zu, die als potentielle Kooperationspartner für Sie in Frage kommen. Wir stellen den Kontakt zwischen Ihnen und den Vereinen her und unterstützen Sie bei der Implementierung des individuell ausgearbeiteten Konzeptes.

Interessiert? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.